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Fördermöglichkeiten im Überblick

Holen Sie sich Ihr Geld zurück: Die Bundesländer beteiligen sich an Weiterbildungskosten mit bis zu 500,00 €! Sprechen Sie uns an, gerne finden wir mit Ihnen die passende Fördermöglichkeit!

Das Weiterbildungsstipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Dies können Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Fachweiterbildungen, Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen sowie berufsbegleitende Studiengänge sein. Für die Förderung eines Studiums darf dieses noch nicht begonnen haben und muss auf Ihre Ausbildung / Berufstätigkeit aufbauen. Sie haben die Möglichkeit bis zu 6.000,00 € über eine Förderungslaufzeit von maximal drei Jahren zu erhalten.

 Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000,00 € (als gemeinsam Veranlagte 40.000,00 €) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500,00 €.

Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze). Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie online unter www.bildungspraemie.info.

Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Geringqualifiziert sind Beschäftigte, die entweder über keinen Abschluss verfügen oder seit vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig sind. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter hier und unter: www.arbeitsagentur.de.